Referenzen

  • ..es war eine unkomplizierte, kompetente Neuvermietung meiner Wohnung. Es kehrte schnell wieder die gewohnte Ruhe im Hause ein.

    Frau K. Schumacher, Bielefeld

  • Ich wurde auf Punkte aufmerksam gemacht, wie die Vermietbarkeit verbessert wurde. Es wurden mir nur solvente Interessenten vorgestellt. Was ein Maklerkollege nicht in Monaten bewerkstelligt hat, wurde von Ihrem Team in kurzer Zeit zu meiner vollen Zufriedenheit erledigt. Ihr Mitarbeiter hat sich voll engagiert.

    R. Quermann, Bielefeld

  • Habe das erste Mal mit Ihnen zusammen gearbeitet. Es verlief alles sehr gut, professionell und freundlich. Die Vermittlung hat nur etwa eine Woche gedauert.

    Dr. G. Demmer, Oerlinghausen

Weiterführendes

Bestellerprinzip

Seit dem 01.06.15 wurde das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt.
Was ist darunter zu verstehen ?
Derjenige, der die Dienstleistung eines Makler (als seinen Interessenvertreter) beansprucht, hat die
Kosten für dessen (ausschließlich ergebnisorientierte) Tätigkeit zu übernehmen.

Was bedeutet dies nun für die Vermietungspraxis des Vermieters?
Entweder macht der Eigentümer seine Vermietungen künftig selbst
oder er beauftragt einen Makler, der ihn bei der Suche nach einem geeigneten Bewohner
unterstützt, bzw. ihm diese abnimmt.

Was können wir für Sie tun ?
Wir wählen die für das Mietobjekt geeigneten Bewerbungsmaßnahmen mit Ihnen aus,
wir nehmen Ihnen die eingehenden Anrufe/Telefonate ab,
erledigen für Sie die Vorauswahl in Betracht kommender Interessenten und sprechen gleichzeitig
Bestehende an.
Gleichzeitig erfolgt die Koordinierung und Wahrnehmung aller daraus entstehenden
Besichtigungstermine. Erfahrungsgemäß wird Ihre Zeit des kostenintensiven Wohnungsleerstandes bereits dadurch deutlich verkürzt. Die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen des Interessenten ist ebenso Aufgabenbestandteil unserer Dienstleistung für Sie. Selbst langjährig Vermieter, ist uns bewusst, wie wichtig die Erhaltung und Verbesserung der Bewohnerstruktur im Sinne eines guten Miteinanders in einem Hauses inzwischen geworden ist.

Hinzu kommt für den vom Vermieter beauftragten Makler, sobald der in das Haus passende Mieter gefunden wurde:
Die rechtssichere Gestaltung des Mietvertrages ( siehe jüngste gesetzl. Änderungen zu Energieeinsparverordnung, Schönheitsreparaturen, Mietpreisbremse, Aussetzung eines Mietspiegels, etc.), der Übergabemodalitäten und deren Dokumentation, und Sicherstellung der Kautionshinterlegung, sowie 1. Miet ­u. Nebenkostenzahlung vor Wohnungsbezug. Im Falle eines Falles steht Ihnen der beauftragte Makler ggf. als 3. Person vermittelnd zur Verfügung.
So wird ein latent vorhandenes Mietausfallrisiko für Sie größtmöglichst reduziert und eine stressfreie Vermietung realisiert.

Welche Vorteile hat das für den Eigentümer ?
Genauso, wie man selbst mit Aufgaben, die man noch nie oder eher selten versucht hat zu erledigen, i.d.R. überfordert ist, verhält es sich mit der zwischenzeitlich sehr komplex gewordenen Suche und Auswahl des richtigen Mieters und nachfolgender Vertragsgestaltung.

Die Folgen daraus, einen Vermietungsvorgang als Eigentümer selbst durch geführt zu haben, werden oft in Medien geschildert und gehen bundesweit jedes Jahr in mehrfache Milliarden an Schadenshöhen,­ immer zulasten der Vermieter. Oft beginnt es mit „Kleinigkeiten“, wie z.B. der nicht erledigten Treppenhausreinigung durch den Mieter o.ä..
Wesentlich folgenschwerer sind jedoch langwierige und kostspielige Räumungsklagen gegen zahlungsunfähige ­oder unwillige Mieter. Übergabe von verwahrlosten oder vermüllten Wohnungen, die dann nicht selten zum Sanierungsfall werden. Die Beseitigung eines Schadens einer derart hinterlassenen Wohnung erreicht oft sehr schnell fünfstellige Sanierungskosten, abgesehen vom immateriellen Imageschaden, den ein Haus oder Wohnung dadurch zusätzlich erleidet.
Nach derartigen Vorkommnissen wird die Rentabilität und der Vorsorgegedanke für den Vermieter oftmals ins Gegenteil verkehrt (oder kann ggf. auch zur generellen, existenziellen Frage für den Eigentümer werden). Jedenfalls wird die nachfolgende Neuvermietung einer Wohnung durch so ein Vorkommnis nicht einfacher... So weit muss es nicht kommen. Was bleibt, ist die Überlegung, die sich jeder Eigentümer künftig vermehrt stellen wird müssen, ­ welche Vorgehensweise bei der Neuvermietung die für ihn Wirtschaftlichste sein wird:
Die einmalig anfallenden und zuvor bekannten Kosten für einen Vermittler, die erst nach einer erfolgreichen Neuvermietung anfallen (dann jedoch steuerlich als Werbungskosten anrechenbar sind) oder Gefahr zu laufen, im Falle des eigenen Fehlgriffs bei der Mieterauswahl unabsehbare Mietausfallkosten, ggf. langwierige Anwalts,­ oder gerichtliche Auseinandersetzungen und auch Sanierungskosten bei gleichzeitigem Leerstand für eine unbewohnbar hinterlassene Wohnung übernehmen zu müssen.

Wir verstehen uns als Ihr persönlicher Objektbetreuer, der Sie bei allen Fragen rund um das Haus von unangenehmen Aufgaben entlastet und als Zielsetzung die profitable Bewirtschaftung Ihres Eigentums mit Ihnen gemeinsam verfolgt. Zeit,­ kosten und nervenschonend für Sie. Nutzen Sie unsere kostenfreie Immobiliensprechstunde für eine erste Orientierung und kontaktieren Sie uns dazu.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören !